Vormerkbogen

    Vormerkung für das Kindergartenjahr:

    Anmerkung: alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

    Angaben zum Kind:

    Vor- und Namen *
    Geburtsdatum*
    Geburtsort und -land
    Staatsangehörigkeit / ggfs. Aufenthaltsstatus

    Angaben zur Familie:

    Elternteil 1:

    Vor- und Nachname *
    Straße, Hausnummer *
    PLZ, Ort *
    Telefon *
    E-Mail-Adresse *
    Beruf
    Staatsangehörigkeit / ggfs. Aufenthaltsstatus

    Elternteil 2:

    Vor- und Nachname *
    Straße, Hausnummer
    PLZ, Ort
    Telefon
    E-Mail-Adresse
    Beruf
    Staatsangehörigkeit / ggfs. Aufenthaltsstatus

    Beschreibung des Kindes:

    Wie würden Sie den Charakter des Kindes beschreiben?

    Welche Lieblingsbeschäftigung hat ihr Kind?

    Hat Ihr Kind chronische Erkrankungen? Nahm oder nimmt Ihr Kind an Therapien teil? An welchen und seit wann?

    Fragen zum Kindergartenbesuch:

    Hat Ihr Kind bisher Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Elterninitiative, Tagesmutter) besucht? Seit Wann? Name und Anschrift der Einrichtung

    Welche Betreuungszeit werden sie vermutlich in Anspruch nehmen?*
    7.45 - 12.00 Uhr7.45 - 14.00 Uhr

    Sonstiges:

    Ihre Nachricht an uns:

    Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?*
    Freunde/BekannteFlyer/PlakatHomepage/Facebooksonstiges

    Einwilligung in die Datenübermittlung

    an die Gemeinde zum Zweck der Jugendhilfeplanung für das Kinderbetreuungswesen
    Das Jugendamt ist nach § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) ver-pflichtet, einen Jugendhilfeplan u. a. auch für den Bereich Kindertagesbetreuung aufzustellen; in Landkreisen wird es dabei von den kreisangehörigen Gemeinden unterstützt. Das Jugend¬amt hat bei dieser Aufgabe den ungedeckten Betreuungsbedarf zu ermitteln und die Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern vorzunehmen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigt die Gemeinde bzw. das Stadtjugendamt von allen Kindertageseinrichtungen in seinem Gemeindegebiet eine Übersicht, in der mit Name, Anschrift und Geburtsdatum alle vorgemerkten Kinder aufgelistet sind nach den Kategorien Aufnahme mit gewünschter Betreuungszeit, Aufnahme mit geringerer Zeit als gewünscht und Nichtaufnahme. Die namentliche Datenübermittlung ist erforderlich, weil aufgrund der Elternpraxis, ein Kind in mehreren Kindertageseinrichtungen gleichzeitig vormerken zu lassen, die Gemeinde bzw. das Stadtjugendamt einen Abgleich der von den Kindertages¬einrichtungen gelieferten Daten durchführen muss. Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ist die Kindertageseinrichtung nur mit Einwilligung des /der Antragsteller(s)/in befugt, der Gemeinde bzw. dem Stadtjugendamt die für die Jugend¬hilfe¬planung benötigten Daten zu übermitteln.
    Der/Die Antragsteller/in willigt ein / willigt nicht ein, dass der Verein der Gemeinde zu Planungszwecken folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des vorgemerkten Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes, gewünschte und vereinbarte Betreuungszeit im Fall der Aufnahme.

    Vielen herzlichen Dank für die Vormerkung ihres Kindes! Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind persönlich kennen zu lernen.